Damit Sie uns über etwaige Verstöße unkompliziert informieren können, haben wir ein digitales Hinweisgebersystem eingerichtet.
Über diese Plattform bieten wir eine sichere, datenschutzkonforme und anonyme Lösung zur Meldung von etwaigen Rechtsverstößen.
Meldungen, die unter dem besonderen Schutz des HinSchG stehen sind:
- Verstöße, die Straftatbestände erfüllen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1HinSchG),
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind (Ordnungswidrigkeiten),
soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben, Gesundheit
oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen (§ 2 Abs. 1 N. 2 HinSchG) - Verstöße gegen ausgewähltes Bundes- oder Landesrecht
sowie gegen bestimmte Unions-Rechtsakte (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 HinSchG).
Es ist dabei nicht erforderlich, dass Sie die Verstöße beweisen können.
Entscheidend ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung glauben oder annehmen müssen, dass der mitgeteilte Sachverhalt wahr ist.
Nicht geschützt sind daher Hinweise, die nachweislich wider besseres Wissen oder missbräuchlich abgegeben wurden.
Wir nehmen jeden Hinweis ernst und prüfen diesen gewissenhaft.
Eingehende Hinweise werden im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen vertraulich und unter Beachtung des Datenschutzes behandelt.