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Hinweisgebersystem

Mit unserem Hinweisgebersystem bieten wir allen Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen, Lieferant:innen und deren Mitarbeiter:innen sowie sonstigen Dritten mit beruflichem Kontext einen geschützten Kommunikationskanal für Anfragen oder Hinweise zu Compliance-Fragestellungen, die unter anderem Themen wie Menschenrechte, Umwelt- und Klimaverstöße, Arbeitssicherheit und -gesundheit, Korruption, Kartell und Datenschutz betreffen.

UNSERE MELDESTELLE

Über unser Hinweisgebersystem haben Sie die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder unsere Compliance Richtlinien zu informieren. Die Einhaltung dieser Vorschriften und Verhaltensgrundsätze haben für uns oberste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es für uns entscheidend, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Mitarbeiter:innen oder solchen von Lieferant:innen oder Dritten zu erfahren. Nur so können wir entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Schließlich dienen diese Hinweise dazu, Schäden von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Geschäftspartner:innen, der Umwelt und letztlich auch der Konzmann GmbH und allen unseren Partnerunternehmen selbst abzuwenden.

IHRE MITHILFE IST UNS WICHTIG

Damit Sie uns über etwaige Verstöße unkompliziert informieren können, haben wir ein digitales Hinweisgebersystem eingerichtet.

Über diese Plattform bieten wir eine sichere, datenschutzkonforme und anonyme Lösung zur Meldung von etwaigen Rechtsverstößen.

Meldungen, die unter dem besonderen Schutz des HinSchG stehen sind:

  • Verstöße, die Straftatbestände erfüllen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1HinSchG),
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind (Ordnungswidrigkeiten),
    soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben, Gesundheit
    oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen (§ 2 Abs. 1 N. 2 HinSchG)
  • Verstöße gegen ausgewähltes Bundes- oder Landesrecht
    sowie gegen bestimmte Unions-Rechtsakte (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 HinSchG).

Es ist dabei nicht erforderlich, dass Sie die Verstöße beweisen können.
Entscheidend ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung glauben oder annehmen müssen, dass der mitgeteilte Sachverhalt wahr ist.

Nicht geschützt sind daher Hinweise, die nachweislich wider besseres Wissen oder missbräuchlich abgegeben wurden.

Wir nehmen jeden Hinweis ernst und prüfen diesen gewissenhaft.
Eingehende Hinweise werden im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen vertraulich und unter Beachtung des Datenschutzes behandelt.

IHRE MITHILFE IST UNS WICHTIG!

IHRE MITHILFE IST UNS WICHTIG!

Sofern Sie konkrete, begründete Hinweise auf einen etwaigen Rechts- oder Regelverstoß haben, können Sie unter folgendem Link Kontakt zu uns aufnehmen:

oder nehmen Sie Kontakt zu unserer Anwaltskanzlei auf:

E-Mail Icon
Dr. Niels Gercke – der Sie auch berät und auf Verlangen Ihre Identität schützt. Sie erreichen Dr. Gercke per Email: n.gercke(at)melzgercke.de

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese interne Meldestelle zur Anzeige von möglichen Rechtsverstößen eingerichtet wurde.

Nach Erhalt der Hinweise werden diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber) bearbeitet. Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist.

Sofern sich Ihr Anliegen auf Beschwerden im Zusammenhang mit von uns erbrachten Dienstleistungen beschränkt oder Sie mit unserer Beauftragung unzufrieden sind (bspw. Kundenbeschwerden), stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wie bisher auch weiter zur Verfügung. Eine Anzeige über die interne Meldestelle ist nicht erforderlich und kann von unserem Kundenservice – da dieser keinen Zugriff auf die über die interne Meldestelle übermittelten Informationen hat – nicht bearbeitet werden.

VERTRAULICHKEIT

Wir behandeln jeden Hinweis grundsätzlich vertraulich und schützen die Identität der hinweisgebenden Personen. Handelt es sich um einen Hinweis aus dem Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes, gelten selbstverständlich die dementsprechenden gesetzlichen Regelungen. Dabei dulden wir keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgebende, die im guten Glauben handeln – auch wenn sich die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen sollten.

In gewissen Fällen können Inhalte Ihrer Meldung für weitere Untersuchungen und zur Aufklärung des Sachverhaltes an weitere zuständige Stellen – stets unter Wahrung der Vertraulichkeit, Integrität und jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen – weitergegeben werden.

Alle bereitgestellten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Hinweise finden Sie hier.

EXTERNE MELDESTELLEN

Neben unserem Hinweisgebersystem stehen Ihnen gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wahlweise auch externe Meldestellen zur Verfügung.

Weitere Informationen und die Möglichkeit einer externen Meldung finden Sie beim Bundesamt für Justiz
www.bundesjustizamt.de.

So können wir mit Ihrer Unterstützung Regelverstößen frühzeitig begegnen und die Entstehung von Fehlverhalten bei der Konzmann GmbH und allen unseren Partnerunternehmen wirksam verhindern.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!